Cargodian - Code of Conduct

Verhaltenskodex

Der Cargodian Verhaltenskodex ist das Herzstück unseres internen Regelwerks und für alle Mitarbeiter, Führungskräfte und sonstigen Unternehmensangehörigen der Cargodian GmbH (im Folgenden „Cargodian“) verbindlich. Wir verlangen von allen Führungskräften und Mitarbeitern, dass sie stets in Einklang mit dem geltenden Recht sowie den unternehmensinternen Richtlinien handeln.

Der Cargodian Verhaltenskodex fordert nicht nur von allen Führungskräften und Mitarbeitern gesetzestreues Verhalten, sondern enthält auch präzise Vorgaben etwa zur Beachtung des Wettbewerbsrechts und des Antikorruptionsrechts, zur Handhabung von Spenden, zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Dienstausübung, und zum Schutz des Unternehmensvermögens.

Im Folgenden stellen wir die Unternehmenswerte und Geschäftsprinzipien der Cargodian GmbH dar und liefern Ihnen einen Leitfaden, wie Sie diese im Arbeitsalltag umsetzen und leben können.

1. Respekt und Integrität

Der Mitarbeiter ist für jedes Unternehmen die wichtigste Ressource. Die Würde des Menschen, die Beachtung seiner Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre sind für uns von größter Bedeutung. Wir respektieren die unterschiedlichen kulturellen, ethischen, und religiösen Hintergründe und verpflichten uns dem Gleichheits-Grundsatz, unabhängig von Alter, Behinderung, Hautfarbe, sexueller Identität, Geschlecht und Weltanschauung.

Wir dulden keinerlei Diskriminierung auf Basis dieser Eigenschaften sowie keine sexuelle Belästigung oder sonstige persönliche Angriffe auf Individuen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Mitarbeiterinformation zum Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Redlichkeit und Ehrlichkeit im Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern und Mitarbeitern sind für uns selbstverständlich.

2. Soziale Integrität des Unternehmens

Wir sind uns unserer Rolle und Verantwortung als gewerbliches Unternehmen in der Gesellschaft bewusst und handeln entsprechend. Cargodian handelt fair, legal, rücksichtsvoll und zuvorkommend und trägt zur Förderung fairer und nachhaltiger Standards, sozialer Bedingungen und Umweltbewusstsein bei. Unser Ziel ist es, die Leistung und das Bewusstsein aller unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner weltweit kontinuierlich zu verbessern. Wir bei Cargodian gehen mit gutem Beispiel voran und sind stets bestrebt integer, professionell und mit großer fachlicher Sorgfalt zu handeln.

3. Gesetze und Richtlinien

Cargodian hält sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir tätig sind, und verlangt dies ebenfalls von seinen Lieferanten.

4. Zwangsarbeit und Kinderarbeit

Es darf keine Zwangsarbeit jeglicher Art, einschließlich Zwangsarbeit in Gefängnissen und durch Sklaverei, eingesetzt werden. Es wird keine Kinderarbeit eingesetzt. Sofern die lokale Gesetzgebung keine höhere Altersgrenze vorschreibt, werden keine Personen beschäftigt, die noch im schulpflichtigen Alter sind oder jünger als 16 Jahre sind (vorbehaltlich der Ausnahmen gemäß ILO-Konvention 138). Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausführen und können unter Berücksichtigung ihres Bildungsbedarfs von der Nachtarbeit befreit werden.

5. Korruptionsbekämpfung

Das Handeln von Cargodian wird von allgemein anerkannten ethischen Werten und Prinzipien geleitet, von Integrität, Ehrlichkeit, Achtung der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung aufgrund von Religion, Weltanschauung, Geschlecht oder ethnischer Zugehörigkeit. Cargodian lehnt jede Form von Korruption oder Bestechung im Sinne der einschlägigen UN-Konvention (verabschiedet 2005) ab. Wir fördern Transparenz, integres Handeln und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle.

Cargodian orientiert sich an den folgenden Prinzipien, die für alle Mitarbeiter und sonstigen Unternehmensangehörigen verpflichtend sind:

  • Es dürfen keine Zuwendungen getätigt werden, die dazu geeignet sind, Cargodian einen unangemessenen Wettbewerbsvorteil einzuräumen.
  • Die Ziele und die ethische Ausrichtung der Empfänger von Zuwendungen unseres Unternehmens müssen mit den Cargodian-Werten und -Prinzipien vereinbar sein, welche sich auch in diesem Verhaltenskodex widerspiegeln.
  • Die Identität des Empfängers und die geplante Verwendung von Zuwendungen müssen eindeutig sein und transparent gemacht werden.

Wir lehnen Korruption kategorisch ab. Cargodian wird Personen weder direkt noch anderweitig Geschenke oder Gefälligkeiten anbieten oder versprechen, deren Ziel oder Folge darin besteht, rechtswidriges oder unethisches Verhalten zu unterstützen. Dieses Verbot gilt nicht nur gegenüber unseren (gegenwärtigen oder zukünftigen) Geschäftspartnern, sondern auch gegenüber Amtsträgern, Politikern, Richtern und anderen Mitarbeitern, die für die Zentral- oder Kommunalverwaltung oder für internationale Institutionen tätig sind.

6. Geschenke und Einladungen

Einladungen und Geschenke sind einerseits gängige und legitime Praxis im Geschäftsalltag, andererseits müssen bestimmte Bedingungen beachtet werden und es dürfen dabei bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Hierzu gelten bei Cargodian die folgenden Bestimmungen, anhand derer unsere Mitarbeiter und Führungskräfte ihr Verhalten auszurichten haben:

  • Die Zuwendung muss in transparenter Weise gewährt oder angenommen werden, d.h., sie muss nach außen erkennbar und nachprüfbar sein.
  • Sie darf nicht als Gegenleistung für eine Gegenleistung angeboten oder angenommen werden.
  • Geldgeschenke und deren Äquivalent sind grundsätzlich verboten.
  • Die Häufigkeit früherer Zuwendungen an denselben Empfänger darf nicht den Anschein der Unredlichkeit erwecken.
  • Das Geschenk oder die Zuwendung darf einen Wert von 35 Euro nicht über-schreiten.

Genehmigungsbedürftige Zuwendungen, z. B. die Einladung zu Unterhaltungsveranstaltungen und sonstige Zuwendungen (insbesondere Geschenke und Essenseinladungen), müssen vorher vom Compliance Officer (E-Mail an: compliance@cargodian.com) genehmigt werden, wenn erkennbar ist, dass eine der oben genannten Bestimmungen tangiert werden könnte. Bei beabsichtigten sonstigen Zuwendungen an Amtsträger oder diesen nahestehenden Personen muss vorab deren Vereinbarkeit mit den geltenden Richtlinien geprüft werden.

7. Kommunikation

Bei all ihren Aktivitäten müssen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Übereinstimmung mit den Gesetzen, den internen Vorschriften von Cargodian und vor allem auch diesem Verhaltenskodex vorgehen. Wir tolerieren kein rechtswidriges Verhalten, auch wenn es als „alltägliche Geschäftspraxis“ bezeichnet werden könnte. Wir werden niemandem helfen, sich an rechtswidrigem Verhalten zu beteiligen. Wir bei Cargodian lehnen jedes rechtswidrige oder unethische Verhalten unserer Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und anderer Personen ab. Wir bemühen uns, alle rechtswidrigen Aktivitäten, die im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit stattfinden könnten, aufzudecken und zu bekämpfen. Wir sind uns der Folgen von Gesetzesverstößen bewusst und werden unsere Mitarbeiter auf diese Folgen hinweisen. Diese Folgen können sein:

  • die Verhängung von hohen Geldstrafen gegen Einzelpersonen oder Unternehmen
  • die Verpflichtung, allen geschädigten Parteien erheblichen Schadenersatz zu leisten
  • die Inhaftierung von Einzelpersonen
  • den irreparablen Reputationsschaden von Cargodian und Privatpersonen
  • den Widerruf von Geschäftsbewilligungen oder die vollständige Schließung unseres Geschäfts

8. Wettbewerbs- und Kartellrecht

Cargodian ist an einem freien und fairen Wettbewerb gelegen. Jeder Mitarbeiter ist dazu angehalten, die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Wir lassen uns von folgenden Grundprinzipien leiten:

  • Keine Absprachen oder abgestimmten Verhaltensweisen mit Wettbewerbern über Preise, Preiserhöhungen, Konditionen oder Kapazitäten, einschließlich Gewinn, Gewinnmargen, Kosten, Vertriebs- und Marketingmethoden, oder andere wettbewerbsrelevante Faktoren, wie z. B.: Absprachen über Wettbewerbsverzicht, Aufteilung von Märkten etc.
  • Kein unzulässiger Austausch wettbewerbssensibler Informationen mit Wettbewerbern.
  • Keine Industriespionage, Bestechung, Diebstahl und Verbreitung wissentlich falscher Informationen über unsere Wettbewerber, ihre Produkte oder Dienstleistungen.

9. Umgang mit firmeneigenen Ressourcen

Die firmeneigenen Ressourcen sind schonend einzusetzen und pfleglich zu behandeln. Die Mitarbeiter haben sich bei ihrem Handeln stets am Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu orientieren.

Die Mitarbeiter sind des Weiteren dazu angehalten, die Unternehmensressourcen und Betriebsmittel nicht in unzulässiger, persönlicher, rechtswidriger oder unberechtigter Weise zu verwenden. Alle Mitarbeiter ergreifen Sicherheitsmaßnahmen, um die IT-Systeme entsprechend zu schützen.

10. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie vertrauliche Informationen jeglicher Art sind streng geheim zu halten und dürfen Dritten gegenüber weder während noch nach der Zeit des Anstellungsverhältnisses bei Cargodian offenbart oder in irgendeiner Weise zugänglich gemacht werden.

Die direkte oder indirekte Nutzung vertraulicher Geschäftsinformationen während oder nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses zum persönlichen Vorteil des Mitarbeiters oder eines Dritten oder zum Nachteil von Cargodian ist strengstens verboten.

Alle Mitarbeiter und Unternehmensangehörigen von Cargodian sind zur aktiven Sicherung vertraulicher Daten gegen Zugriff durch Dritte (Abwehr von Betriebsspionage) verpflichtet.

Das Recht der informationellen Selbstbestimmung von Mitarbeitern, sonstigen Unternehmensangehörigen und Geschäftspartnern ist stets zu wahren. Ein verantwortungsbewusster und gewissenhafter Umgang mit personenbezogenen Daten ist Teil des Respekts vor der Privatsphäre der anderen Mitarbeiter und unserer Geschäftspartner.

11. Externe Kommunikation

Offizielle Stellungnahmen, insbesondere gegenüber Medien, erfolgen bei Cargodian über die hierzu ausdrücklich autorisierten Personen. Um ein einheitliches Auftreten und die Integrität der Kommunikation zu gewährleisten, sind unsere Mitarbeiter verpflichtet, Anfragen von Medien, Analysten und dergleichen unverzüglich über ihre Führungskraft an die Geschäftsführung von Cargodian weiterzuleiten.

12. Vergütung und Sonderleistungen

In Bezug auf alle Einstellungsentscheidungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einstellung und Beförderung, Vergütung, Zusatzleistungen, Schulungen, Entlassungen und Kündigungen, werden alle Mitarbeiter nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen behandelt.

13. Arbeitszeiten

Sofern keine nationalen Vorschriften eine niedrigere Höchstarbeitszeit vorschreiben, und außer in außergewöhnlichen geschäftlichen Umständen, werden Arbeitnehmer nicht regelmäßig verpflichtet sein, eine wöchentliche Normalarbeitszeit von mehr als 48 Stunden pro Woche oder eine wöchentliche Gesamtarbeitszeit von mehr als 60 Stunden (inklusive Überstunden) zu leisten. Den Arbeitnehmern ist in jedem 7-Tage-Zeitraum mindestens ein freier Tag zu gewähren.

14. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, sorgen Arbeitgeber für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld und, falls erforderlich, für sichere und gesunde Wohneinrichtungen, die mindestens den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

15. Umwelt

Das Unternehmen implementiert und verbessert kontinuierlich umweltfreundliche Praktiken in allen Einrichtungen, in denen es tätig ist. Es erfüllt die für ihre jeweiligen Einrichtungen geltenden Umweltschutzanforderungen und -standards und geht verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um.

16. Whistleblowing und Schutz von Whistleblowern

Um illegales oder unethisches Verhalten zu bekämpfen, ermutigt Cargodian aktuelle und ehemalige Mitarbeiter, rechtzeitig und aktiv über rechtswidriges und unethisches Verhalten, Anordnungen zu einem solchen Verhalten und jeden Verdacht darauf zu informieren. Wir unterstützen eine offene und schnelle Kommunikation auf allen Ebenen, damit etwaige Probleme rechtzeitig erkannt und entsprechend adressiert werden können. Cargodian bietet die folgenden Kontaktkanäle für die Meldung von rechtswidrigem Verhalten (oder jeglichen Verdacht darauf) und für die Sammlung von Anfragen und Verbesserungsvorschlägen in Bezug auf Compliance oder diesen Verhaltenskodex:

 

E-Mail-Adresse: Compliance@cargodian.com

 

Bei Verdacht auf rechtswidriges Verhalten des Compliance-Beauftragten oder von Mitgliedern der Leitungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane kann die Anzeige direkt an jedes von der Rechtsverletzung betroffene Mitglied des Aufsichtsrats bzw. der Gesellschafter der Gesellschaft gerichtet werden.

Wir werden die Vertraulichkeit des Melders und der erhaltenen Informationen gewährleisten. Jede Meldung wird ordnungsgemäß untersucht und ein anonymisierter Bericht darüber erstellt, der keine Angaben enthält, die den Melder identifizieren könnten. Arbeitnehmer oder Mitarbeiter, die in gutem Glauben eine Mitteilung machen, werden für eine solche Mitteilung nicht bestraft oder diskriminiert.

17. Geldwäsche

Geldwäsche bezeichnet ein Verhalten, das darauf abzielt, die illegale Herkunft von Geld zu verschleiern, um den Eindruck zu erwecken, dass es legal erworben wurde. Im weiteren Sinne umfasst es auch die Finanzierung illegaler Aktivitäten mit legalen Mitteln. Cargodian bemüht sich, die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche im weitesten Sinne einzuhalten. Unter keinen Umständen beteiligen wir uns an Aktivitäten im Zusammenhang mit Geldwäsche. Wir sind stets bereit, allen Verpflichtungen aus nationalen und internationalen Geldwäschegesetzen nachzukommen.

18. Sanktionen und Embargos

Als globales Unternehmen respektieren wir die Regeln des grenzüberschreitenden Geschäfts und der Besteuerung, einschließlich internationaler Sanktionen. Wir analysieren jeden einzelnen Handelsvorgang gründlich, wenn möglich durch automatisierte Prozesse nach definierten Regelkriterien.

19. Zusammenarbeit mit Amtsträgern und Nationalstaaten

Wir werden mit allen Amtsträgern höflich umgehen. Nur Mitarbeiter, die durch ihre Position autorisiert sind, dürfen mit Behörden verhandeln. Wir geben nur wahrheitsgemäße Informationen über unser Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen weiter. Wir kooperieren mit allen Aufsichts- und Kontrollorganen sowie mit anderen Behörden. Wir werden über alle Transaktionen ordnungsgemäße und wahrheitsgemäße Buchführung führen. Wir zahlen pflicht- und fristgerecht Steuern, Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge sowie alle sonstigen Pflichtzahlungen. Als globales Unternehmen beachten wir auch die Regeln des grenzüberschreitenden Geschäfts und der Besteuerung, einschließlich internationaler Sanktionen. Wir werden jede einzelne Handelstransaktion gründlich analysieren.

Rohrdorf, Dezember 2021

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