Glossar

Das Adverse Media Screening (auch bekannt als „Medienbeobachtung“ oder „Negativnachrichten-Screening“) ist ein wichtiger Bestandteil der Customer Due Diligence (CDD). In seiner einfachsten Form ist das Adverse Media Screening ein Verfahren, bei dem ein bestehender oder potenzieller Geschäftspartner mit negativen Nachrichten und Datenquellen verglichen wird (Screening). Das Adverse Media Screening ermöglicht es Unternehmen, ein Probleme und Risiken zu erkennen.

Compliance bezeichnet alle Maßnahmen eines Unternehmens, die dazu beitragen, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten. Compliance ist also nicht dasselbe wie der Begriff „Sanktionslistenprüfung“. Eine Sanktionslistenprüfung ist ein entscheidender Teil der Corporate Compliance.

Das Gesetz definiert die Sorgfaltspflicht von Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltverletzungen in Lieferketten. Das Gesetz zielt darauf ab, die internationale Menschenrechts- und Umweltsituation zu verbessern, indem es Anforderungen an ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement für Unternehmen festlegt. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Mensch und Umwelt in der Lieferkette. Es zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und Umweltauflagen durchzusetzen.

Unter politisch exponierten Personen (PEP) versteht man Amtsträger in einer staatlichen oder sonst öffentlichen Funktion. Bei diesem Personenkreis, zu dem auch ehemalige Amtsträger und Angehörige gehören, ist nach allgemeiner Auffassung ein erhöhtes Risiko in Bezug auf Korruption und Geldwäsche anzunehmen. Aus diesem Grund sieht das Geldwäschegesetz u.a. erhöhte Sorgfaltspflichten für bestimmte Unternehmen im Umgang mit PEP vor. Um diesen Pflichten nachkommen zu können, müssen Unternehmen die PEP jedoch zunächst identifizieren.

Der Sanktionslisten-Check bezeichnet die Verpflichtung eines jeden Unternehmens, alle relevanten Stammdaten (Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, etc.) mit den aktuellen Sanktionslisten abzugleichen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Diese wiederum wurden von der EU in Verordnungen umgesetzt, denen jeder europäische Mitgliedsstaat und damit auch jedes in der EU ansässige Unternehmen unterliegt.

Nicht mehr nur Länder sind von Embargos betroffen, sondern auch einzelne Personen oder Organisationen, die auf den Sanktionslisten zu finden sind. Es ist Unternehmen jeglicher Art untersagt, sanktionierten Personen oder Organisationen/Unternehmen finanzielle Vermögenswerte und/oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Jede Art von Geschäftsbeziehung mit sanktionierten Personen/Organisationen ist gänzlich verboten.

Um diese Verbote einzuhalten, gilt die Pflicht zur Überprüfung der Sanktionsliste.

Trustnet.Trade ist eine per Webbrowser zugängliche Plattform „in der Cloud“. Für den Nutzer bedeutet dies, dass es keine Installationen auf Endgeräten gibt, keine Wartungsintervalle eingehalten werden müssen, keine Software-Updates manuell installiert werden müssen und keine komplexen Konfigurationen erstellt werden müssen. Trustnet.Trade Compliance-as-a-Service kann von jedem Ort mit Internetanschluss über jedes mobile Endgerät (Smartphone, Tablet, PC, Laptop und andere Geräte) online abgerufen und ausgeführt werden.

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