
Und warum Ihre bestehende Risikoanalyse mit Trustnet.Trade bereits den richtigen Grundstein legt.
Was ist die EU – Zwangsarbeits-Verordnung (Forced Labour Regulation, kurz EU-FLR)?
Mit der Verordnung über Zwangsarbeit wird ein Verbot von Produkten eingeführt, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, um sicherzustellen, dass sie nicht auf dem EU-Markt verkauft, importiert oder exportiert werden dürfen. Das Verbot gilt für alle Erzeugnisse, unabhängig davon, ob sie innerhalb der EU für den Inlandsverbrauch oder für die Ausfuhr eingeführt oder hergestellt werden. Die Vorschriften gelten ab dem 14. Dezember 2027. Die Zwangsarbeitsrichtlinie wurde nicht von den Omnibus-Verfahren aufgegriffen. Diese gilt unverändert weiter. Sie finden die Webseite der Europäischen Kommission hier, und die Richtlinie hier.
Was ist die Zeitscheine für die Umsetzung?
Im nächsten Schritt sollen die in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten verantwortlichen Behörden benannt werden. Ab dem Sommer 2026 wird die Veröffentlichung von “Datenbanken und Leitlinien” zur praktischen Umsetzung erwartet. Am 14. Dezember 2027 tritt die Verordnung verbindlich in Kraft.
Warum ist das jetzt schon wichtig?
Auch wenn die Verordnung erst Ende 2027 in Kraft tritt — wer erst dann reagiert, ist zu spät.
Vier Gründe, warum Sie jetzt handeln sollten:
- 30-Tage-Frist bei Behördenanfragen: Wenn eine Behörde Ihre Lieferkette prüft, müssen Sie innerhalb von 30 Arbeitstagen Ihre Risikoanalyse und die Umsetzung der Sorgfaltspflichten nachweisen. Ein dokumentiertes System lässt sich nicht über Nacht aufbauen.
- Tiefe Lieferkette — nicht nur Tier 1: Anders als beim LkSG verlangt die EU-FLR eine Risikoanalyse über die gesamte Lieferkette — nicht nur bei direkten Lieferanten. Diese Transparenz braucht Zeit, Daten und systematische Prozesse.
- Ihr bestehendes System ist Ihr Vorsprung: Die Risikoanalyse, die Sie bereits mit Trustnet.Trade durchführen, deckt zentrale Anforderungen der EU-FLR ab: Länderrisiken, Branchenrisiken, Lieferantenbewertung. Dieses Fundament gilt es jetzt gezielt auszubauen.
- Kein Schwellenwert — jedes Unternehmen betroffen: Die EU-FLR kennt keine Umsatz- oder Mitarbeitergrenzen. Ob KMU oder Konzern — wer Produkte auf dem EU-Markt vertreibt, importiert oder exportiert, ist betroffen.
Was ist die Definition für Zwangsarbeit?
Zwangsarbeit wird von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO/ILO) definiert als „alle Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die sich die Person nicht freiwillig angeboten hat.“ Es bezieht sich auf Situationen, in denen Personen gezwungen werden, durch Gewalt, Einschüchterung, manipulierte Schulden, Aufbewahrung von Ausweispapieren oder Androhung von Denunziation gegenüber Behörden zu arbeiten.
Welche Wertschöpfungsstufen und Produkte sind von der Verordnung betroffen?
Das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten gilt für solche Produkte, bei denen auf einer beliebigen Stufe der Erzeugung, Herstellung, Ernte oder Gewinnung dieser Produkte, einschließlich bei der diese Produkte betreffenden Be- oder Verarbeitung, Zwangsarbeit zum Einsatz kam. Das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten sollte für alle Produkte jeglicher Art, einschließlich ihrer Bestandteile, gelten, und zwar unabhängig von der Branche und vom Ursprung sowie davon, ob es sich um heimische oder eingeführte Produkte handelt und ob sie auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt oder aus dem Unionsmarkt ausgeführt werden. Diese Verordnung gilt nicht für die Erbringung von Transportdienstleistungen. Reine Dienstleistungen ohne Produktbezug (z. B. Beratung) sind ausgenommen, aber Dienstleistungen mit Produktanteil (z. B. Hardware‑Lieferung) fallen unter das Verbot.
Wie erkenne ich Zwangsarbeit?
Die International Labor Organisation (IAO/ILO) hat Indikatoren ausgearbeitet, um Fälle von Zwangsarbeit zu erkennen und aufzuzeigen, wie z. B. Drohungen oder tatsächlicher physischer oder sexueller Schaden, Ausnutzung der Schutzbedürftigkeit, ausbeuterische Arbeits- und Lebensbedingungen sowie Arbeitszeitüberschreitungen in hohem Maße, Täuschung, Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder räumliche Beschränkung auf den Arbeitsplatz oder einen begrenzten Bereich, Isolation, Schuldknechtschaft, Einbehaltung von Löhnen oder eine übermäßige Lohnminderung, Einbehaltung von Pässen und Identitätsdokumenten oder Androhung einer Anzeige bei den Behörden, wenn die Arbeitskraft einen irregulären Einwanderungsstatus hat. Zwangsarbeit steht sehr häufig im Zusammenhang mit Armut und Diskriminierung. Die Manipulation von Krediten und Schulden, entweder durch Arbeitgeber oder durch Anwerber bzw. Arbeitsvermittler, ist nach wie vor häufig dafür ausschlaggebend, dass schutzlose Arbeitskräfte in eine Zwangsarbeitsfalle geraten.
Was passiert, wenn Zwangsarbeit in meinen Produkten vermutet wird?
Einfuhr-, Ausfuhr- und Ein-/Verkaufsverbot: die Produkte können nicht mehr ein- und ausgeführt werden, und dürfen nicht mehr innerhalb der EU vertrieben werden.
Was sind meine Sorgfaltspflichten?
- Die EU-FLR gilt für alle Wirtschaftsakteure, d.h. prinzipiell für jedes Unternehmen, welches Produkte auf dem EU-Markt vertreibt (Kauf, Verkauf), importiert oder exportiert. Umsatz- oder Mitarbeiterschwellenwerte kennt die Zwangsarbeitsverordnung nicht. Reine Dienstleistungen ohne Produktbezug (z. B. Beratung) sind ausgenommen, aber Dienstleistungen mit Produktanteil (z. B. Hardware‑Lieferung) fallen unter das Verbot.
- Risikobasierte Due‑Diligence: Unternehmen sollen ihre Lieferketten im Hinblick auf Zwangsarbeit prüfen und systematische Risikoanalysen (insb. für Hochrisiko‑Produkte, -Regionen, -Sektoren) durchführen.
- Integration bestehender Sorgfaltspflichten: Die Verordnung verankert keine neuen Sorgfaltspflichten neben bereits geltendem EU‑ oder nationalem Recht (z. B. LkSG, CSRD, CSDDD), nutzt diese aber als Referenzrahmen für erwartetes Sorgfaltsniveau.
- Prozesse und Dokumentation: Erwartet wird ein dokumentiertes Due‑Diligence‑System, das Risikoanalysen, maßgeschneiderte Maßnahmen (Audits, Schulungen, Lieferantenvereinbarungen), Monitoring und Beschwerdemechanismen umfasst.
- Im Vergleich zum heutigen LkSG geht die Erwartung der Risikoanalyse aus der Zwangsarbeitsverordnung über die direkten Lieferanten in der Lieferkette hinaus, d. h. die Risikoanalyse beschränkt sich nicht auf die direkten Lieferanten, sondern umfasst immer alle in der Lieferkette eingebundenen Lieferanten (risikobasierter Ansatz).
- Bei behördlichen Anfragen muss binnen 30 Arbeitstagen der Nachweis der Umsetzung der Sorgfaltspflichten und das Ergebnis der Risikoanalyse und Maßnahmen erbracht werden.
Welche unterstützenden Maßnahmen plant die EU?
Die EU plant
- eine öffentliche Datenbank, die indikative Informationen über Zwangsarbeitsrisiken in bestimmten geografischen Gebieten oder Produkten enthält.
- Umsetzungsleitlinien für Wirtschaftsakteure, zuständige Behörden und Interessenträger, um die Verordnung besser zu verstehen und einzuhalten.
- eine zentrale Informationsstelle für die Meldung mutmaßlicher Verstöße gegen Zwangsarbeit.
- das einheitliche Portal für Zwangsarbeit, um relevante Informationen für die Durchführung der Verordnung anzuzeigen.
- KMU-Unterstützungsmaßnahmen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen.
- internationale Zusammenarbeit beim Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu Zwangsarbeitsrisiken mit Nicht-EU-Ländern und internationalen Organisationen.
- Ein Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung (ICSMS) – Das Zwangsarbeitsmodul dieses Tools ermöglicht das Fallmanagement von Untersuchungen. Sie kann auch Informationen über Ermittlungen und Entscheidungen an die zuständigen Behörden und Zollbehörden übermitteln.
Wie Trustnet.Trade Sie unterstützen kann
Trustnet.Trade hilft Ihnen, kritische Compliance-Lücken in der Geschäftspartnerprüfung zu schließen – weit über das Standardscreening hinaus. Mit sofortigen KYB- und UBO-Checks, Echtzeit-Monitoring und globalem Sanktionsscreening einschließlich AMS und PEP-Screening identifiziert Trustnet.Trade Risiken. Die automatisierten Alerts, die visuelle Darstellung von Eigentumsstrukturen und Compliance-Widgets ermöglichen kontinuierliche Überwachung und Transparenz. Kombiniert mit risikobasierten Fragebögen hält es Unternehmen jeder Größe auf dem aktuellen Stand evolvierender Regulierungen und verhindert, dass Reputations- und Finanzrisiken zu erheblichen Problemen eskalieren.