📢 Das Beschwerdemanagement ist ein wichtiger Bestandteil des LkSG. Es soll betroffenen Personen die Möglichkeit geben auf Missstände in der Lieferkette hinzuweisen. Die Anonymität des Whistleblowers ist dabei zu wahren und die Zugänglichkeit in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. 📢
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt ein niedrigschwelliges Beschwerdemanagement. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geht in dieselbe Richtung, dennoch gibt es kleine, aber feine Unterschiede.
Mit Trustnet.Trade, unserer innovativen Lösung für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), können die Anforderungen aus beiden Gesetzen mühelos und effizient umgesetzt werden. Und das Beste? Es ist voll integriert in unser Risikomanagement-Tool.
📞 Einfache Beschwerdeannahme: Erfassen Sie Beschwerden und Hinweise ohne Umstände und gewährleisten Sie Anonymität.
🤝 Whistleblowing ohne Hürden: Schaffen Sie eine sichere und vertrauliche Kommunikationsumgebung für Hinweisgebende.
🛡️ Gesetzeskonform und sicher: Verlassen Sie sich auf eine Lösung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Daten sicher schützt.
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