CO2 Emissionen: Ursachen, Messung und Integration in EU-CSRD

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Das Jahr 2023 war rekordverdächtig und wurde laut der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) das wärmste Jahr in der Geschichte der Aufzeichnungen. In den letzten Jahren wurden Anstrengungen unternommen (z. B. das Pariser Abkommen), um das Fortschreiten des Klimawandels durch die Verringerung der Kohlenstoff- und Treibhausgasemissionen einzudämmen. Das Pariser Abkommen, das am 4. November 2016 in Kraft getreten ist, verfolgt das übergeordnete Ziel, „den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten“ und die Bemühungen fortzusetzen, „den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“.

Im Dezember 2023 fand in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, die Klimakonferenz der Vereinten Nationen (meist als COP28 bezeichnet) statt, auf der Vertreter aus fast 200 Ländern über Maßnahmen gegen den Klimawandel berieten. Sie haben sich darauf geeinigt, zum ersten Mal eine Abkehr von fossilen Brennstoffen zu fordern.

Aber wie können wir diesen Übergang einleiten? Das Treibhausgasprotokoll bietet Unternehmen und Regierungen Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandards, sektorale Leitlinien, Berechnungsinstrumente und Schulungen, damit sie ihre Emissionen messen und verwalten können.

 

Was sind Kohlenstoffemissionsbereiche?

Emissionsbereiche, wie sie im Greenhouse Gas Protocol definiert sind, sind eine Möglichkeit, die verschiedenen Arten von Emissionen zu kategorisieren, die ein Unternehmen bei seinen eigenen Tätigkeiten und in seiner breiteren „Wertschöpfungskette“ (seine Lieferanten und Kunden) verursacht.

Kohlenstoffemissionen sind für 81 % aller Treibhausgasemissionen verantwortlich, und die Unternehmen sind die größten Verursacher. Die Einführung eines Systems, mit dem sie diese Emissionen überwachen und darüber Bericht erstatten können, ist eine gute Möglichkeit, sie zur Verantwortung zu ziehen und gleichzeitig positive Veränderungen zu bewirken.

Der Unternehmensstandard des GHG-Protokolls teilt die Emissionen eines Unternehmens in drei verschiedene Bereiche (oder Typen) ein – die ersten beiden sind berichtspflichtig, während der letzte Bereich freiwillig ist.  Im Jahr 2020 berichteten 81 % der S&P-500-Unternehmen freiwillig über Scope-1- und Scope-2-Emissionen in ihren Berichten zur sozialen Verantwortung von Unternehmen.

Um die einzelnen Bereiche zu verstehen und was sie voneinander unterscheidet, sollten wir sie näher betrachten.

Bereich 1: Direkte Emissionen

Dieser Bereich umfasst Emissionen aus Quellen und Aktivitäten, die ein Unternehmen (oder eine Organisation) direkt besitzt oder kontrolliert.

Scope-1-Emissionen werden in vier Kategorien unterteilt:

  1. Stationäre Verbrennung – Alle Brennstoffe und Heizquellen, die Treibhausgasemissionen erzeugen.
  2. Mobile Verbrennung – Alle Brennstoff verbrennenden Fahrzeuge, die der Organisation gehören oder von ihr betrieben werden.
  3. Flüchtige Emissionen – Treibhausgase, die aus Kühlanlagen, Klimaanlagen usw. austreten. Nebenbei bemerkt sind Kältemittelgase exponentiell gefährlicher als CO2-Emissionen. Das liegt an ihrer Fähigkeit, Infrarotstrahlung zu absorbieren, die die Wärme in der Atmosphäre einschließt, wodurch sie den Planeten tausendmal stärker erwärmen können als CO2.
  4. Prozessemissionen – Alle Emissionen, die bei der Herstellung vor Ort und anderen industriellen Prozessen freigesetzt werden.

 

Bereich 2: Indirekte eigene Emissionen

Scope-2-Emissionen sind alle THG-Emissionen, die durch den Verbrauch von Strom, Dampf, Wärme und Kälte entstehen, die von einem Versorgungsunternehmen bezogen werden. Sie stammen indirekt aus der von einem Unternehmen gekauften Energie und werden in das Treibhausgasinventar des Unternehmens aufgenommen, da sie aus der Nutzung dieser Energie resultieren.

Scope-2-Emissionen werden in der Regel in die folgenden Kategorien unterteilt:

  1. Gekaufte Elektrizität: Emissionen aus der Erzeugung von Strom, der von der Organisation verbraucht wird.
  2. Gekaufter Dampf: Emissionen aus der Produktion von Dampf, der in industriellen Prozessen oder anderen Aktivitäten verwendet wird.
  3. Eingekaufte Wärme und Kälte: Emissionen aus der Erzeugung von Wärme und Kälte, die in Gebäuden und bei anderen Tätigkeiten verwendet werden.

In den Bereichen 1 und 2 haben wir uns mit den Emissionen befasst, die ein Unternehmen direkt und indirekt verursacht. Nun wollen wir unseren Blickwinkel erweitern, um ein umfassenderes Bild davon zu erhalten, wie ein Unternehmen die Umwelt beeinflusst. Dies bringt uns zu den Scope-3-Emissionen, auch bekannt als Emissionen der Wertschöpfungskette. Im Gegensatz zu Scope 1 und 2, die sich mit Emissionen befassen, die ein Unternehmen direkt oder indirekt durch den Einsatz von Energie verursacht, befasst sich Scope 3 mit Emissionen, die nicht vom Unternehmen selbst verursacht werden. Untersuchen wir Scope 3 und sehen wir, wie er die Umweltauswirkungen von Aktivitäten vor (Zulieferer) und nach (Kunden) dem Anteil eines Unternehmens an der Herstellung eines Produkts einbezieht.

 

Bereich 3: Indirekte, nicht selbst verursachte Emissionen

Scope 3 wird auch als Wertschöpfungskettenemissionen bezeichnet und umfasst indirekte Emissionen, die nicht vom Unternehmen selbst verursacht werden. Diese Emissionen stammen aus Aktivitäten, die der Wertschöpfungskette des Unternehmens vorgelagert (Lieferanten) und nachgelagert (Kunden) sind.

1. Vorgelagerte Emissionen – Diese werden mit den Prozessen in Verbindung gebracht, die vor der Herstellungsphase stattfinden. Dazu gehören die Gewinnung, die Produktion und der Transport von Komponenten, Rohstoffen und anderen für den Produktionsprozess benötigten Energiequellen.

Wenn ein Geschäft zum Beispiel Plastikbehälter für Lebensmittel kauft, ist die Verschmutzung durch die Herstellung und Lieferung dieser Behälter eine „vorgelagerte Emission“ für das Geschäft. Dies liegt daran, dass sie bei der Herstellung der Behälter entsteht, bevor das Geschäft sie erhält.

2. Nachgeschaltete Emissionen – Diese Emissionen werden durch den Vertrieb, die Verwendung, die Wartung und die Entsorgung des Produkts nach der ersten Produktionsphase verursacht.

Wenn man zum Beispiel ein Auto kauft, das von einem Unternehmen hergestellt wurde, sind die Emissionen, die bei der Nutzung des Autos entstehen, eine „nachgelagerte Emission“, da sie erst nach der Herstellung des Autos entstehen.

 

Messung der Kohlenstoffemissionsspannen

Die Messung des Kohlendioxidausstoßes ist ein entscheidender Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens und beinhaltet das Verständnis und die Quantifizierung der von einem Unternehmen verursachten Treibhausgasemissionen. Diese Messung dient dazu, die Umweltauswirkungen des Unternehmens zu bewerten und Möglichkeiten zur Verringerung des Kohlenstoff-Fußabdrucks zu ermitteln.

Für Unternehmen ist es einfacher, ihre Scope-1- und Scope-2-Emissionen zu bewerten als Scope-3-Emissionen, die außerhalb des Unternehmens entstehen.

Scope-1-Emissionen entstehen, wenn ein Unternehmen bestimmte Dinge tut, die direkt Schadstoffe in die Luft abgeben. Diese Emissionen werden in der Regel als Teil der Liste der Treibhausgase eines Unternehmens verfolgt und gemessen. Dies hilft dem Unternehmen zu verstehen, wie sich seine Handlungen auf die Umwelt auswirken, und Wege zu finden, diese Emissionen zu reduzieren.  Der Prozess der Messung von Scope-1-Emissionen umfasst in der Regel die folgenden Schritte:

  1. Identifizierung der direkten Emissionsquellen: Dies beinhaltet die Identifizierung aller Quellen direkter Emissionen, die unter der Kontrolle der Organisation stehen oder ihr gehören. Dazu können Heizkessel, Öfen, Fahrzeuge und andere Geräte gehören, die Brennstoff verbrennen.
  2. Direkte Emissionen messen: Dabei wird die Menge des von diesen Quellen verbrauchten Brennstoffs gemessen. Wenn ein Unternehmen beispielsweise einen Heizkessel hat, der Erdgas verbrennt, würde das Unternehmen die Menge an Erdgas messen, die der Heizkessel verbraucht.
  3. Emissionsfaktoren anwenden: Die Menge des verbrauchten Kraftstoffs wird dann mit einem Emissionsfaktor multipliziert, um die Menge der Treibhausgasemissionen zu berechnen. Der Emissionsfaktor gibt die Menge der Treibhausgasemissionen pro verbrauchter Brennstoffeinheit an. Wenn der Emissionsfaktor für Erdgas beispielsweise 0,18 kg CO2/kg Erdgas beträgt und der Heizkessel 100 kg Erdgas verbraucht, würde der Heizkessel 18 kg CO2 emittieren.
  4. Emissionen zusammenfassen: Die Emissionen aus allen direkten Emissionsquellen werden dann summiert, um die gesamten Scope-1-Emissionen zu erhalten.

Um die Scope-2-Emissionen zu ermitteln, schauen wir uns normalerweise an, wie viel Strom ein Unternehmen aus dem Stromnetz oder von anderen Stellen bezieht. Wir verwenden so genannte Emissionsfaktoren, die zeigen, wie viel Treibhausgas für jede verbrauchte Energieeinheit freigesetzt wird.  Die Messung von Scope-2-Emissionen umfasst in der Regel die folgenden Schritte:

  1. Identifizieren Sie die Quellen des Energieeinkaufs: Hier geht es um die Identifizierung aller Quellen für eingekaufte Energie, die unter der Kontrolle der Organisation stehen. Dazu können Strom, Dampf, Wärme oder Kälte gehören, die von Versorgungsunternehmen bezogen werden.
  2. Messung des Energieverbrauchs: Dabei wird die Menge der aus diesen Quellen verbrauchten Energie gemessen. Wenn ein Unternehmen beispielsweise Strom von einem Versorgungsunternehmen kauft, würde das Unternehmen die verbrauchte Strommenge messen.
  3. Emissionsfaktoren anwenden: Die verbrauchte Energiemenge wird dann mit einem Emissionsfaktor multipliziert, um die Menge der Treibhausgasemissionen zu berechnen. Der Emissionsfaktor gibt die Menge der Treibhausgasemissionen pro verbrauchter Energieeinheit an. Wenn der Emissionsfaktor für Strom beispielsweise 0,5 kg CO2/kWh beträgt und das Unternehmen 1000 kWh Strom verbraucht, würde es 500 kg CO2 ausstoßen.
  4. Emissionen zusammenfassen: Die Emissionen aus allen Quellen des Energieeinkaufs werden dann summiert, um die gesamten Scope-2-Emissionen zu erhalten.

 

Wie bereits erwähnt, beziehen sich Scope-3-Emissionen auf die Lieferkette eines Unternehmens – sowohl auf vor- als auch auf nachgelagerte Stufen – und umfassen in den meisten Fällen Lieferanten und Verbraucher aus der ganzen Welt.  Die Messung und Berichterstattung von Scope-3-Emissionen kann aufgrund der Datenverfügbarkeit und methodischer Herausforderungen komplex sein.

Der Prozess der Messung von Scope-3-Emissionen umfasst in der Regel die folgenden Schritte:

  1. Identifizierung relevanter Scope-3-Aktivitäten: Dies beinhaltet die Identifizierung aller relevanten Scope-3-Aktivitäten innerhalb der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Dazu können gekaufte Waren und Dienstleistungen, Transport und Vertrieb sowie die Verwendung der verkauften Produkte gehören.
  2. Messung von Scope-3-Aktivitäten: Hierbei wird die Menge der verbrauchten Energie oder der gekauften oder verkauften Waren und Dienstleistungen gemessen. Wenn ein Unternehmen zum Beispiel Waren von einem Lieferanten kauft, würde das Unternehmen die Menge der gekauften Waren messen.
  3. Emissionsfaktoren anwenden: Die Menge der verbrauchten Energie oder der gekauften oder verkauften Waren und Dienstleistungen wird dann mit einem Emissionsfaktor multipliziert, um die Menge der Treibhausgasemissionen zu berechnen. Der Emissionsfaktor gibt die Menge an Treibhausgasen an, die pro Einheit verbrauchter Energie, gekaufter oder verkaufter Waren und Dienstleistungen ausgestoßen wird.
  4. Emissionen zusammenfassen: Die Emissionen aus allen relevanten Scope-3-Aktivitäten werden dann summiert, um die gesamten Scope-3-Emissionen zu erhalten.

 

Integration von Kohlenstoffemissionsbereichen in die EU-CSRD

Die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist von großer Bedeutung, wenn es darum geht, dass Unternehmen transparent und rechenschaftspflichtig über ihre Auswirkungen auf die Umwelt berichten. Ein wichtiger Teil davon ist, dass die Unternehmen in ihren Berichten Angaben zu ihren Kohlenstoffemissionen machen müssen. Das bedeutet, dass sie genau prüfen und offenlegen müssen, wie viel Treibhausgas sie produzieren.

  • Offenlegungspflichten: Die Unternehmen in der EU müssen Informationen über die von ihnen produzierten Treibhausgase weitergeben. Dazu gehört, was sie direkt emittieren (Scope 1), was sie indirekt durch eingekaufte Energie verursachen (Scope 2) und eine qualitative Bewertung anderer Emissionen im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten (Scope 3). Die EU-CSRD schreibt vor, dass große öffentliche Unternehmen mit Sitz in der EU und bestimmte große private Organisationen über all diese Emissionen Bericht erstatten müssen, zusammen mit Einzelheiten darüber, wie sie mit Klimarisiken und ihren Strategien für den Umgang mit dem Klimawandel umgehen. Diese Vorschrift gilt auch für rund 10 000 Nicht-EU-Unternehmen, die in erheblichem Umfang in der EU tätig sind. Die Informationen über Emissionen, Klimarisiken und Klimastrategien müssen ebenso wie die Finanzdaten in den Jahresberichten enthalten sein und werden von Wirtschaftsprüfern überprüft.
  • Doppelte Wesentlichkeit: Die CSRD betont die „doppelte Wesentlichkeit“, was bedeutet, dass Unternehmen sowohl die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsthemen als auch den Einfluss von Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft bewerten müssen. Dies könnte dazu führen, dass Unternehmen, die in erheblichem Maße vom Klimawandel betroffen sind oder erhebliche Scope-3-Emissionen haben, zur Offenlegung verpflichtet werden.
  • Stufenweiser Ansatz: Die vollständige Offenlegungspflicht für Scope 3 wird schrittweise eingeführt, beginnend mit größeren Unternehmen im Jahr 2024 und kleineren Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und ausländischen Unternehmen im Jahr 2028. Dies gibt den Unternehmen Zeit, sich anzupassen und robuste Datenerfassungs- und Berichtssysteme zu entwickeln.

 

Große Unternehmen, die bereits die Regeln der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) befolgen, müssen ab dem 1. Januar 2024 die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) einhalten. Sie müssen die Messungen und Berichterstattungsregeln der CSRD in ihre Jahresberichte für das Jahr 2024 aufnehmen. Der erste Bericht nach diesen neuen Regeln soll 2025 veröffentlicht werden. Große Unternehmen, die derzeit nicht die NFRD anwenden, sollten ab dem 1. Januar 2025 die CSRD anwenden. Sie müssen die Mess- und Berichterstattungsvorschriften der CSRD in ihre Jahresberichte für das Jahr 2025 aufnehmen, und der erste Bericht nach diesen neuen Vorschriften muss im Jahr 2026 veröffentlicht werden.

Bis 2029 werden über 60.000 Unternehmen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union verpflichtet sein, ihre Emissionen zu melden. Im Jahr 2028 tritt die CSRD für Nicht-EU-Muttergesellschaften mit einem Jahresumsatz von 150 Mio. EUR in der EU und mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU, die in erheblichem Umfang tätig ist, in Kraft. Sie müssen ihren ersten Bericht mit den Emissionsdaten von 2028 auf konsolidierter Konzernebene (einschließlich Nicht-EU-Aktivitäten) im Jahr 2029 vorlegen.

Unternehmen werden zweifellos einige Hürden überwinden müssen, um sich an die neuen EU-CSRD-Vorschriften anzupassen. Das Durchforsten großer Datenmengen zur Identifizierung und Quantifizierung ihrer Scope 1-, 2- und 3-Emissionen wird einen zusätzlichen Aufwand bedeuten.

 

Schlussfolgerung

Als Reaktion auf den dringenden Bedarf an ökologischer Rechenschaftspflicht erweist sich die EU-CSRD als eine zentrale Kraft. Das dreistufige Klassifizierungssystem – Scope 1, 2 und der schrittweise eingeführte Scope 3 – verlangt von den Unternehmen Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Berichterstattung über ihre Kohlenstoffemissionen. Auch wenn es Herausforderungen gibt, ermöglicht die schrittweise Einführung eine Anpassung. Durch die Priorisierung der „doppelten Wesentlichkeit“ integriert die CSRD Nachhaltigkeitsaspekte in Unternehmensbewertungen und setzt damit einen neuen Standard für die Unternehmensverantwortung.

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