Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die EU-CSDDD bei der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

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Lieferketten ermöglichen es, dass Produkte im komplexen Netz des globalen Handels die Verbraucher weltweit erreichen. Trotz dieser Verflechtung sind die Lieferketten für die Einhaltung ethischer, nachhaltiger und umweltfreundlicher Praktiken mitverantwortlich. In dieser Einführung werden wir uns mit zwei wichtigen Initiativen befassen, die auf dieses Ziel abzielen: das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (EU-CSDD). Wir werden beleuchten, wie sie miteinander verbunden sind und wie sie die Zukunft des Lieferkettenmanagements beeinflussen, indem wir ihre Bedeutung und zentrale Rolle herausarbeiten.

Kurze Einführung in das LkSG

Das deutsche Gesetz über die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz), kurz LkSG, ist ein bahnbrechendes Gesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Sein Hauptziel ist es, deutsche Unternehmen für die ethischen und ökologischen Auswirkungen ihrer globalen Lieferketten zur Verantwortung zu ziehen. Das LkSG schreibt vor, dass Unternehmen eine umfassende Sorgfaltsprüfung durchführen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Betrieben und denen ihrer Zulieferer zu erkennen und zu beheben.

Nach dem LkSG müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland (gilt für 2023, ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern) ein robustes Risikoanalyse- und Risikomanagementsystem sowie ein Beschwerdemanagement einrichten und Präventiv- und Abhilfemaßnahmen umsetzen. Dieses System ist von entscheidender Bedeutung, um Risiken in der Lieferkette, einschließlich Arbeitsbedingungen, Umweltpraktiken und Einhaltung von Menschenrechten, zu erkennen und zu mindern. Die Nichteinhaltung dieser strengen Vorschriften kann erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen und macht das LkSG zu einem wirksamen gesetzlichen Katalysator für die Förderung ethischer Geschäftspraktiken.

Kurze Einführung in die EU-CSDDD

Sie ergänzt das deutsche LkSG durch die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (EU-CSDDD) und bietet einen einheitlichen Rahmen für die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten. Diese Richtlinie fordert die Einhaltung ethischer und nachhaltiger Praktiken, unabhängig von der geografischen Ausdehnung dieser Lieferketten.

Überblick über die Verbindung zwischen dem LKSG und der EU-CSDDD

Während das LkSG auf Deutschland beschränkt ist, deckt die EU-CSDDD alle EU-Mitgliedstaaten ab. Was diese Initiativen so wirkungsvoll macht, ist ihre inhärente Verbindung. Deutsche Unternehmen mit einer bedeutenden Präsenz in der EU müssen sowohl das LkSG als auch die EU-CSDDD einhalten und ihre Praktiken an die strengeren Vorschriften anpassen. Diese Harmonisierung ist für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und die Aufrechterhaltung ethischer Standards auf dem gesamten europäischen Markt unerlässlich.

Ziele und Zwecke beider Initiativen

Die Hauptziele des LkSG und der EU-CSDDD stimmen in Bezug auf verantwortungsvolles Geschäftsverhalten, den Schutz der Menschenrechte und die Erhaltung der Umwelt überein.

Eine zentrale Aufgabe beider Initiativen ist die Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Lieferketten. Unternehmen müssen eine umfassende Sorgfaltsprüfung durchführen, um Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen aufzudecken und zu beheben. Diese Verpflichtung schützt die Rechte und die Würde der Arbeitnehmer und gewährleistet, dass der Handel auf den Grundsätzen von Fairness und Gerechtigkeit beruht.

Nachhaltigkeit ist ein Eckpfeiler der EU-CSDDD. Die Unternehmen müssen ihren ökologischen Fußabdruck bewerten und minimieren – von der Ressourcengewinnung über den Energieverbrauch bis hin zur Abfallwirtschaft und den Emissionen. Indem sie sich für nachhaltige Praktiken einsetzen, leisten diese Initiativen einen aktiven Beitrag zum weltweiten Kampf gegen den Klimawandel und zum Erhalt unserer empfindlichen Ökosysteme.

Transparenz ist ein Dreh- und Angelpunkt sowohl des LkSG als auch der EU-CSDDD. Die Unternehmen müssen wichtige Informationen über ihre Due-Diligence-Prozesse, die Risiken in der Lieferkette und ihre Maßnahmen zu deren Behebung offenlegen. Diese Transparenz ermöglicht es den Stakeholdern, einschließlich Verbrauchern, Investoren und Interessengruppen, das Engagement eines Unternehmens für ethische Praktiken zu prüfen und zu verifizieren.

Verantwortungsvolle Beschaffung ist ein zentraler Bestandteil der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. LkSG und EU-CSDDD verpflichten die Unternehmen, die Herkunft ihrer Produkte und Materialien zurückzuverfolgen und sicherzustellen, dass sie nicht mit Konflikten, Abholzung oder anderen schädlichen Aktivitäten in Verbindung stehen. Diese Verpflichtung zur verantwortungsvollen Beschaffung unterstützt die Bemühungen um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der gesamten Lieferkette.

Die Harmonisierung zwischen dem LkSG und der EU-CSDDD ist aufgrund ihrer symbiotischen Beziehung unerlässlich. Ein einheitlicher und strenger Standard für die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ist nun für deutsche Unternehmen, die in der EU tätig sind, verbindlich. Diese Angleichung gleicht nicht nur die Wettbewerbsbedingungen an, sondern verstärkt auch die Wirkung dieser Vorschriften und stärkt die ethischen Praktiken auf dem gesamten europäischen Markt.

Gemeinsam können wir die Umgestaltung unserer Lieferketten vorantreiben und sicherstellen, dass sie Unternehmen, Arbeitnehmern, Gemeinschaften und dem Planeten, den wir unser Zuhause nennen, zugute kommen. Es ist an der Zeit, die folgenden Schritte in Richtung einer verantwortungsvolleren und nachhaltigeren Zukunft zu unternehmen.

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