Die endgültige CSDDD: Wichtige Änderungen und Auswirkungen

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Die Europäische Union (EU) hat jahrelang an der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) gearbeitet, und nach umfangreichen Verhandlungen und Kompromissen wurde am 15. März 2024 eine endgültige Fassung der Vereinbarung erreicht.  Diese umfassende Richtlinie soll sicherstellen, dass Unternehmen, die in der EU sesshaft oder tätig sind, strenge Nachhaltigkeitsstandards einhalten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen zu erkennen, zu verhindern und abzumildern sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu behandeln.

 

Zeitleiste und Umsetzung

Die Verhandlungen über die CSDDD wurden im Dezember 2023 abgeschlossen, aber der Verabschiedungsprozess war aufgrund von Bedenken einiger Mitgliedstaaten mit Schwierigkeiten verbunden.  Das Europäische Parlament stimmte am 24. April 2024 für die Annahme der CSDDD.  Das bedeutet, dass die CSDDD alle für die Genehmigung in der EU erforderlichen Phasen durchlaufen hat.  Die EU-Mitgliedsländer haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in ihre eigenen nationalen Gesetze umzusetzen.

Nach der EU-CSDDD müssen Unternehmen und Organisationen prüfen, ob sie die Menschenrechte und die Umwelt in ihren eigenen Unternehmen, in denen ihrer Tochtergesellschaften und bei ihren direkten und indirekten Geschäftspartnern einhalten.  Dies gilt für ihre gesamte Wertschöpfungskette, unabhängig davon, ob die Auswirkungen innerhalb oder außerhalb der EU auftreten.

Umfang der Anwendung

Eine der wichtigsten Änderungen in der endgültigen CSDDD-Vereinbarung ist der eingeschränkte Anwendungsbereich.  Die Richtlinie wird nur noch für die größeren Unternehmen in Europa gelten, d. h. Unternehmen mit mehr als 1.000 (vorher 500) Beschäftigten und einem Umsatz von mind. 450 (vorher 150) Millionen Euro.  Dies ist eine deutliche Reduzierung gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag, der rund 16.000 Unternehmen in der EU erfasst hätte.

Die Vereinbarung sieht auch eine zeitliche Staffelung vor, wobei die größten Unternehmen (über 5.000 Beschäftigte und 1,5 Milliarden Euro Umsatz) zuerst erfasst werden, gefolgt von den mittleren Unternehmen in den nächsten Jahren.  Der volle Anwendungsbereich wird fünf Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens zum Tragen kommen.

Die Richtlinie gilt für etwa 5.300 Unternehmen in der EU.  Muttergesellschaften werden erfasst, wenn sie die Schwellenwerte auf konsolidierter Ebene erreichen, und es gibt spezielle Ausnahmen für Franchising-Modelle.  Auch Nicht-EU-Unternehmen fallen in den Geltungsbereich, wenn sie in der EU mindestens 450 Millionen Euro Umsatz erzielen.  Für Nicht-EU-Unternehmen gibt es keinen Schwellenwert für die Beschäftigtenzahl.

Kleinere Unternehmen weltweit, die in den Lieferketten größerer Unternehmen arbeiten, werden die Auswirkungen von Ihren Kunden zu spüren bekommen.  Dies wird oft als „Trickle-Down-Effekt“ bezeichnet.

In der Vereinbarung wird dargelegt, wie die CSDDD durch Unternehmen in der EU schrittweise umgesetzt werden soll.  Für Unternehmen außerhalb der EU gelten ähnliche Umsatzrichtwerte, aber es gibt keine Anforderungen an die Anzahl der Mitarbeiter:

  • Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro müssen die Vorschriften innerhalb von drei Jahren erfüllen.
  • Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 900 Millionen Euro müssen die Vorschriften innerhalb von vier Jahren erfüllen.
  • Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro müssen die Vorschriften innerhalb von fünf Jahren erfüllen.

Dies wird auch Unternehmen betreffen, die Franchise- oder Lizenzvereinbarungen in der EU haben.  Diese Unternehmen müssen über eine gemeinsame Unternehmensidentität und einen weltweiten Umsatz von über 80 Millionen Euro verfügen, wobei mindestens 22,5 Millionen Euro aus Lizenzeinnahmen stammen müssen.  Nicht-EU-Unternehmen sowie Muttergesellschaften und Unternehmen mit Franchising- oder Lizenzgeschäften in der EU, die die gleichen Umsatzanforderungen erfüllen, müssen diese Regeln ebenfalls befolgen.  uen Verpflichtungen unterstützen.

Anforderung der CSDDD

  1. Durchführung eines Scoping-Verfahrens: Die Unternehmen müssen feststellen, wo nachteilige Auswirkungen wahrscheinlich oder schwerwiegend sind, und ihre Sorgfaltspflicht auf diese Lieferanten konzentrieren.
  2. Risiken bewerten: Die Unternehmen müssen eingehende Risikobewertungen für risikoreiche Zulieferer und Teile der Lieferkette, die mit ihrer Produktion oder Dienstleistungserbringung zusammenhängen, durchführen.
  3. Umsetzung der Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um nachteilige Auswirkungen in ihren Betrieben, Lieferketten und Geschäftsbeziehungen zu verhindern, abzumildern und zu berücksichtigen.

Zivilrechtliche Haftung und Sanktionen

In der endgültigen Einigung wurde auch die umstrittene Frage der zivilrechtlichen Haftung geregelt.  Unternehmen können jetzt nur noch haftbar gemacht werden, wenn sie den Schaden direkt selbst verursacht haben, was die Haftung im Vergleich zu früheren Vorschlägen einschränkt.  Das Abkommen enthält jedoch auch neue Maßnahmen für den „Zugang zur Justiz“, wie z. B. eine fünfjährige Verjährungsfrist und die Möglichkeit für Opfer, NGO oder Gewerkschaften zu beauftragen, Fälle vor Gericht zu bringen. Letzteres ist schon aus dem Deutschen Lieferkettengesetz bekannt.

Was die Sanktionen betrifft, so wurde der ursprüngliche Vorschlag für Handelsverbote gestrichen, aber die neue EU-Verordnung über Zwangsarbeit wird weiterhin die Einfuhr von Produkten verbieten, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen.  Weitere Themen sind die Ausbeutung von Arbeitnehmern, gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, gerechte und angemessene Löhne, Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz und das Recht auf Vereinigungsfreiheit sowie Umweltfragen wie Emissionen, Abholzung, Verschmutzung, Umgang mit gefährlichen Abfällen und Chemikalien, Schutz der Ozonschicht, Umweltverschmutzung, Verwendung von Quecksilber und Wasserverbrauch.

Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu Geldstrafen führen, und es besteht die zivilrechtliche Haftung, wie schon erwähnt.

Risikobewertung und Due-Diligence-Prüfung

Die CSDDD verfolgt einen risikobasierten Ansatz bei der Sorgfaltsprüfung, der sich auf Menschenrechts- und Umweltrisiken konzentriert.  Die Unternehmen müssen eine Risikoanalyse durchführen, um risikoreiche Bereiche in ihren Lieferketten zu identifizieren. Unternehmen sollen ihre Ressourcen und Anstrengungen auf die Bereiche ihrer Lieferkette konzentrieren können, in denen die größten negativen Auswirkungen am wahrscheinlichsten sind. Auch diese Vorgehensweise, Identifizierung von Risikobereichen, Bewertung von Risiken, Priorisierung von Risiken und das Ergreifen von Maßnahmen kennen wir aus dem Deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

 

Klimaziele und Finanzsektor

Das endgültige Abkommen enthält auch Bestimmungen zu Klimazielen, die jedoch erheblich abgeschwächt wurden.  Der Klimaschutzplan, der ursprünglich entwickelt wurde, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erfüllen, verlangt nun von den Unternehmen die Annahme eines Klimaschutzplans ohne strenge Durchsetzung.  Unternehmen, die bereits unter die CSRD (Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) fallen, erfüllen die Anforderungen des an einen Klimaschutzplan durch ihre Berichterstattung und sind daher von dieser Verpflichtung befreit.

Der Finanzsektor ist ebenfalls in den Geltungsbereich der CSDDD einbezogen, allerdings nur in Bezug auf seine Beschaffungsaktivitäten.  Die Unternehmen des Finanzsektors unterliegen der Verpflichtung, einen Übergangsplan zu verabschieden und umzusetzen.  Ihre Kreditvergabe, Investitionen und andere nachgelagerte Tätigkeiten sind von den Anforderungen der Richtlinie ausgenommen.  Darüber hinaus wurden die finanziellen Anreize für Direktoren gestrichen.

Nach der Billigung durch den Rat werden regulierte Finanzunternehmen Teil der CSDDD bleiben, allerdings nur für den vorgelagerten Teil der Lieferkette.  Jegliche Erwähnung der Besonderheiten des Finanzsektors im Due-Diligence-Verfahren wurde gestrichen.

Alle in den Geltungsbereich fallenden Unternehmen, einschließlich der Finanzbranche, müssen einen Klimaschutzplan zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C annehmen.

Herausforderungen bei der Umsetzung und nächste Schritte

Der Zeitplan für die Umsetzung der CSDDD ist noch ungewiss, da es aufgrund von Übersetzungs- und Rechtsverfahren zu Verzögerungen kommen kann.  Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die CSDDD nun in jedem EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sobald die EU die CSDDD fertiggestellt hat, muss jeder Mitgliedstaat innerhalb einer bestimmten Frist die entsprechenden nationalen Gesetze erlassen.  In Deutschland wird dies zum Beispiel zu einer Aktualisierung des deutschen Gesetzes über die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) führen.

Die Unternehmen werden ermutigt, so bald wie möglich mit dem Scoping-Verfahren zu beginnen, insbesondere diejenigen, die mehrere komplexe oder risikoreiche Lieferketten haben.  Die CSDDD steht in Wechselwirkung mit bestehenden Rechtsvorschriften wie der SCDDA und erfordert von den Unternehmen eine entsprechende Anpassung ihrer Due-Diligence-Prozesse.

Die CSDDD stellt die Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen bei der Umsetzung, insbesondere in den Bereichen Risikobewertung, Scoping und Einbeziehung der Stakeholder.  Unternehmen müssen robuste Due-Diligence-Prozesse einrichten, Nachhaltigkeit in ihre Geschäftstätigkeit integrieren und sich mit den Stakeholdern auseinandersetzen, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen anzusprechen.  Es ist wichtig, die Anforderungen der CSDDD zu verstehen und proaktive Schritte zu unternehmen, um ihre Einhaltung zu gewährleisten.  Wenn Unternehmen die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen der CSDDD verstehen, können sie diese Herausforderungen proaktiv angehen und zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen.

Schlussfolgerung

Die CSDDD ist ein wichtiger Schritt in den Bemühungen der EU, die Nachhaltigkeit und Rechenschaftspflicht von Unternehmen zu gewährleisten.  Die Unternehmen müssen sich auf diese neuen Anforderungen einstellen, die sich auf ihre Tätigkeiten, Lieferketten und die Einbindung von Stakeholdern auswirken werden.  Die Unternehmen sind aufgefordert, sich mit den Anforderungen der CSDDD vertraut zu machen und mit dem Scoping-Prozess zu beginnen, um die Einhaltung zu gewährleisten und zu einer nachhaltigeren Zukunft beizutragen.  Die endgültige Einigung spiegelt erhebliche Kompromisse wider, insbesondere in Bezug auf den Geltungsbereich und die Stärke der Bestimmungen.  Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht und ihrer Anwendung wird es entscheidend darauf ankommen, ihre Wirksamkeit und die Auswirkungen auf Unternehmen und Lieferketten zu überwachen.

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