Die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (EU-CSDDD): Implikationen und Verpflichtungen

Facebook
Twitter
LinkedIn

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ geht weit über Umweltbelange hinaus und umfasst ein breiteres Spektrum von Themen, einschließlich der Menschenrechte. In Anerkennung der zentralen Rolle, die Unternehmen beim Schutz der Umwelt und der Stärkung der Menschenrechte spielen können, hat der Begriff der „Nachhaltigkeit“ bei Politikern, Investoren, Verbrauchern und verschiedenen Interessengruppen großes Interesse geweckt. Die Europäische Kommission hat mit ihrer vorgeschlagenen Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) einen Rechtsrahmen geschaffen, der Unternehmen aus verschiedenen Sektoren, einschließlich Finanzdienstleistungen, dazu verpflichten soll, ihr Engagement für den Umweltschutz und die Stärkung der Menschenrechte transparent darzustellen.

 

Die CSDDD erklärt

Die CSDDD legt strenge Auflagen für Unternehmen fest, die sie dazu verpflichten, tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt und Menschenrechtsverletzungen proaktiv zu erkennen, zu beenden oder zu Abhilfe zu schaffen.

Diese Richtlinie erweitert die Verpflichtungen eines Unternehmens über seine Haupttätigkeit hinaus auf seine Tochtergesellschaften und Unternehmen in seiner gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich derjenigen, mit denen es direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen unterhält.

Die Unternehmen hätten die Aufgabe, „Präventionspläne“ zu formulieren und durchzuführen. Sie wären auch verpflichtet, vertragliche Verpflichtungen von ihren wichtigsten Geschäftspartnern einzugehen, die Einhaltung dieser Pläne zu gewährleisten und deren Einhaltung zu überprüfen.

 

Wer wäre davon betroffen?

Der CSDDD-Vorschlag würde die folgenden Kategorien von Unternehmen umfassen:

Gruppe Eins

Der CSDDD-Vorschlag würde in der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro im vorangegangenen Geschäftsjahr umfassen.

Gruppe Zwei

In der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro würden ebenfalls in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen. Dies gilt jedoch nur, wenn mindestens 50% ihres Umsatzes in Sektoren mit hoher Umweltbelastung erwirtschaftet wurden. Zu den von der Kommission definierten ‚High-Impact‘-Sektoren gehören die Textilherstellung, verschiedene landwirtschaftliche Aktivitäten und die Gewinnung von Bodenschätzen.

Gruppe Drei

Nicht-EU-Unternehmen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU erwirtschaftet haben, würden der CSDDD unterliegen.

Gruppe Vier

Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro erwirtschaften, würden ebenfalls einbezogen, allerdings nur, wenn mindestens 50 % ihres weltweiten Umsatzes aus Sektoren mit hohen Umweltauswirkungen stammen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) würden nicht direkt unter diesen Rahmen fallen. Sie können jedoch indirekt betroffen sein, wenn sie als Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer für die oben genannten Unternehmen tätig sind.

Als Teil ihrer Verpflichtung, den Übergang der EU zu einer klimaneutralen und umweltbewussten Wirtschaft zu erleichtern, würde die CSDDD bestimmte Unternehmen (genauer gesagt, die der oben genannten Gruppen eins und drei) dazu verpflichten, ihre Geschäftsmodelle und Strategien an den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens auszurichten.

Darüber hinaus sollen Unternehmen, die den Klimawandel als ein Hauptrisiko oder eine Hauptauswirkung ihrer Geschäftstätigkeit identifizieren, verpflichtet werden, Ziele zur Emissionsreduzierung in ihre Geschäftspläne einzubeziehen. Hinsichtlich der Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte würde sich die CSDDD an etablierten internationalen Standards orientieren, darunter die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen und die OECD-Leitlinien für die Sorgfaltspflicht bei verantwortungsvollem Geschäftsgebaren.

 

Mechanismen zur Durchsetzung

Die geplante Richtlinie würde auf der Ebene der Mitgliedstaaten verwaltet werden, und zwei wichtige Durchsetzungsmechanismen werden für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, von besonderem Interesse sein:

Die Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung

Die geplante Richtlinie sieht vor, dass die Verantwortung für die Überwachung der Sorgfaltspflichten bei der Geschäftsführung der EU-Unternehmen liegt. Insbesondere würden sich die vorgeschlagenen Anforderungen an den Klimawandel auf ihre variable Vergütung auswirken. Die Mitgliedstaaten würden also ihre Gesetze und Verordnungen zur Regelung der Verantwortlichkeiten von Geschäftsführern und Vorständen überarbeiten und ihre bestehenden treuhänderischen Pflichten um Überlegungen zu „Menschenrechten, Klimawandel und Umweltfolgen“ erweitern.

Diese Facette des Vorschlags weist Ähnlichkeiten mit bestimmten Aspekten des britischen Senior Managers and Certification Regime (SM&CR) auf. Unternehmen, die in Großbritannien tätig sind, sind bereits mit den Anforderungen an die individuelle Rechenschaftspflicht vertraut, die in der CSDDD festgelegt sind. In der aufsichtsrechtlichen Erklärung (PDF 880 KB) (SS3/19) der Prudential Regulation Authority (PRA) wird von den Unternehmen erwartet, dass sie die Verantwortung für die Erkennung und das Management der finanziellen Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben, den entsprechenden Senior Management Functions (SMFs) übertragen.

Die Ausarbeitung der Pflichten der Geschäftsführung durch die EU ist noch in der Verhandlung. Nichtsdestotrotz ist die EU bestrebt, eine Verantwortung auf höchster Ebene einzuführen, entweder durch aufsichtliche Durchsetzungsmaßnahmen oder durch weiche Aufsichtsbefugnisse.

Zivilrechtliche Haftung

Unternehmen würden sich schadensersatzpflichtig machen, wenn sie ihren Verpflichtungen zur Vermeidung, Unterbindung oder Abschwächung potenzieller negativer Auswirkungen nicht nachkommen. Dies gilt auch für Situationen, in denen ein Versäumnis später zu vermeidbaren negativen Auswirkungen führt. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit sind für zahlreiche Unternehmen ein wachsendes Problem, und die CSDDD könnte diese rechtliche Belastung noch verstärken.

 

Verpflichtungen für Unternehmen

Umfang der Geschäftsbeziehungen

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah vor, dass die CSDDD die in ihren Anwendungsbereich fallenden Unternehmen sowie alle etablierten Geschäftsbeziehungen innerhalb ihrer „Wertschöpfungsketten“ (und damit nicht nur der Lieferketten) umfassen würde. Dazu gehören auch Geschäftsbeziehungen bei Tätigkeiten, die mit der Produktion von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen verbunden sind, und zwar sowohl im vor- als auch im nachgelagerten Bereich – also der Wertschöpfungskette, und nicht nur der Lieferkette. Der Vorschlag des Rates versucht jedoch, diese Verpflichtung einzuschränken, indem er sie auf Geschäftspartner innerhalb der „Kette von Aktivitäten“ beschränkt. Auch hier sind sowohl vorgelagerte als auch nachgelagerte Aktivitäten eingeschlossen, aber die nachgelagerten Aktivitäten beschränken sich auf Geschäftspartner, die für oder im Namen des Unternehmens tätig sind.

Der Standpunkt des Parlaments

Interessanterweise scheint sich das Parlament dem Vorschlag der Kommission hinsichtlich der Ausweitung der Verpflichtungen auf Geschäftsbeziehungen des betroffenen Unternehmens stärker anzunähern. Allerdings führen sie den Vorbehalt ein, dass diese Beziehungen nicht „etabliert“ sein müssen und betonen die Abdeckung aller Aktivitäten in der „Wertschöpfungskette“. Nichtsdestotrotz werden spezielle Regelungen für die Wertschöpfungskette von regulierten Finanzunternehmen vorgeschlagen. Hier ist mit Interesse die weitere Entscheidungsfindung abzuwarten. 

Anforderungen an die Sorgfaltspflicht

Die vorgeschlagene CSDDD verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Geschäftstätigkeit und die ihrer Geschäftspartner in der Lieferkette gründlich zu prüfen, insbesondere um mögliche negative Auswirkungen auf die Menschen- und Umweltrechte zu identifizieren. Diese neue Richtlinie verlangt von den Unternehmen eine Modernisierung ihrer Politik, Verfahren und Systeme. Sie erfordert auch eine umfassende Überprüfung und mögliche Änderung bestehender Verträge mit Parteien in der Lieferkette.

Vertragliche Bestimmungen

Unternehmen müssen neue Vertragsbestimmungen ausarbeiten, die in neue Verträge mit Lieferanten und Dritten aufgenommen werden. Diese Bestimmungen könnten das Recht umfassen, Informationen anzufordern, um die CSDDD-Offenlegungen zu erfüllen, Rechtsmittel für den Fall, dass Informationen nicht offengelegt werden, und vertragliche Garantien für die Einhaltung eines bestimmten Verhaltenskodex.

Pflichten der Geschäftsführung

Die CSDDD könnte den Direktoren auch eine umfassendere Sorgfaltspflicht auferlegen, die sie dazu verpflichtet, im besten Interesse ihrer Unternehmen zu handeln. Die Geschäftsführer könnten verpflichtet werden, die Unternehmensstrategie zu integrieren und ihre Umsetzung zu beaufsichtigen. Darüber hinaus könnte die Richtlinie eine mögliche Verbindung zwischen der Vergütung der Geschäftsführung und dem Beitrag zur Geschäftsstrategie, den langfristigen Interessen und der Nachhaltigkeit ihres Unternehmens herstellen.

Größe und sektorspezifische Verpflichtungen

Die neuen Sorgfaltspflichten werden für Unternehmen ab einer bestimmten Größe und Wirtschaftsleistung gelten, insbesondere für solche, die in spezifischen Sektoren wie Textilien, Landwirtschaft und Rohstoffgewinnung tätig sind.

Kosten und Übergang

Um sich an diese neuen Vorschriften anzupassen, können den Unternehmen Kosten für die Einrichtung und den Betrieb von Due-Diligence-Prozessen und -Verfahren entstehen. Außerdem könnten den Unternehmen zusätzliche Übergangskosten durch notwendige Investitionen entstehen, um ihre Abläufe und Wertschöpfungsketten an die potenziellen Auswirkungen anzupassen.

 

Konsequenzen der Nichteinhaltung

Ordnungsrechtliche Sanktionen

Die Nichteinhaltung der EU-CSDDD hat erhebliche Konsequenzen. Eine von den EU-Mitgliedstaaten benannte Regulierungsbehörde hat die Befugnis, Sanktionen gegen Unternehmen zu verhängen, die sich nicht an die Vorschriften halten. Diese Sanktionen können Geldbußen und Anordnungen zur Einhaltung der Vorschriften umfassen.

Entschädigung für Schäden

Natürliche oder juristische Personen, die durch die Nichteinhaltung der CSDDD-Verpflichtungen geschädigt werden, haben das Recht, Schadensersatz zu verlangen. Unternehmen, die sich nicht an die CSDDD halten, müssen mit vielschichtigen Folgen rechnen. In erster Linie sind sie anfällig für Geldstrafen und rechtliche Schritte, die ihren Ruf schädigen können, was sich wiederum auf ihre zukünftigen Geschäftsaussichten auswirkt.

Zusätzliche Berichtspflichten

Nicht konforme Unternehmen können auch verpflichtet werden, zusätzliche Berichte vorzulegen, und in Fällen, in denen eine proaktive Einhaltung der CSDDD Schäden hätte verhindern können, kann eine zivilrechtliche Haftung ins Spiel kommen.

 

Auswirkungender EU-CSDDD auf Nicht-EU-Organisationen

Die EU CSDDD stammt zwar aus der EU, ihr Einfluss wird sich jedoch weltweit auswirken und jede Organisation betreffen, die im Geltungsbereich der EU tätig ist.

Kriterien für den Einschluss

Wie bereits erwähnt, unterliegen Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern der vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, darunter ein bestimmtes Geschäftsvolumen in der EU oder einkommensschaffende Tätigkeiten in ausgewiesenen Hochrisikosektoren. Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, müssen sich unverzüglich an die EU-Due-Diligence-Vorschriften halten.

Zusätzliche Anforderungen

So müssen beispielsweise Organisationen aus Drittländern, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, einen Bevollmächtigten mit Sitz in der EU benennen.  Dieser bevollmächtigte Vertreter würde als Kontaktstelle für die zuständige Behörde des Mitgliedstaats dienen.  Der bevollmächtigte Vertreter muss in der EU niedergelassen oder ansässig sein, und zwar in einem der Mitgliedstaaten, in denen das betreffende Nicht-EU-Unternehmen tätig ist.

Globale Implikationen

Selbst wenn ein Unternehmen nicht in den Geltungsbereich der EU-CSDDD fällt, ist zu erwarten, dass der zunehmende Druck zur Ausrichtung von Geschäftsabläufen und Lieferketten an ESG-Zielen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ähnliche Gesetzesinitiativen in verschiedenen Rechtsordnungen fördern wird. Daher ist die proaktive Bewertung und Verbesserung der Praktiken in der Lieferkette neben der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards ein kluger strategischer Schritt.

 

Vorteile für Unternehmen

Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind, können von der EU-CSDDD mehrere bedeutende Vorteile profitieren:

Standardisierte Regeln

Zum ersten Mal werden in der gesamten EU einheitliche und transparente Regeln für die Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen aufgestellt. Dies beseitigt das Risiko einer rechtlichen Fragmentierung, harmonisiert die Vorschriften und fördert die Einheitlichkeit bei der Einhaltung der Vorschriften. Bisher hatten die EU-Länder ihre eigenen, oft unterschiedlichen Gesetze, die sich mit Menschen- und Umweltrechtsverletzungen in Lieferketten befassten.

Erwartungen der Verbraucher erfüllen

Da das Bewusstsein der Verbraucher für eine ethisch und ökologisch nachhaltige Produktion wächst, hilft die CSDDD den Unternehmen dabei, diese Erwartungen zu erfüllen. Er bringt ihre Praktiken mit den Verbraucherpräferenzen in Einklang und erhöht die Attraktivität ihrer Produkte, da sie als ethisch und ökologisch verantwortlich wahrgenommen werden.

Anlegervertrauen

Investoren suchen zunehmend nach Unternehmen mit robusten Standards in der Wertschöpfungskette und transparenten Abläufen. Die CSDDD bietet einen Rahmen, in dem Unternehmen diese Qualitäten nachweisen können. Dadurch wird das Vertrauen der Investoren gestärkt und es können möglicherweise mehr bedeutende Investitionen angezogen werden.

Verbessertes Bewusstsein

Die Richtlinie schreibt eine umfassende Überprüfung der Geschäftstätigkeit und der Lieferketten vor. Dieses geschärfte Bewusstsein ermöglicht es den Unternehmen, negative Auswirkungen zu erkennen und zu bekämpfen und so bessere Nachhaltigkeitspraktiken zu fördern.

Widerstandsfähigkeit und Erträge

Die EU behauptet, dass Unternehmen, die Nachhaltigkeitsfaktoren in ihre Strategien einbeziehen, tendenziell höhere Renditen erwirtschaften und eine größere Widerstandsfähigkeit bei großen Störereignissen wie der COVID-19-Pandemie aufweisen. Die CSDDD ermutigt die Integration von Nachhaltigkeit in Unternehmensstrategien, was sowohl die finanzielle Leistung als auch die Stabilität verbessern kann.

 

Resümee

Die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) geht über das traditionelle Konzept der Nachhaltigkeit hinaus und umfasst einen ganzheitlichen Ansatz, der Umweltbelange und wichtige Menschenrechtsaspekte einbezieht. Die Anerkennung von Unternehmen als zentrale Akteure des Umweltschutzes und des allgemeinen gesellschaftlichen Wohlergehens hat die Aufmerksamkeit von Politikern, Investoren, Verbrauchern und Interessengruppen gleichermaßen auf sich gezogen. Die CSDDD läutet eine neue Ära der unternehmerischen Nachhaltigkeit ein und fordert die Unternehmen auf, sich an der Schnittstelle zwischen Umweltschutz und Menschenrechtsschutz zu orientieren.

Über die Verpflichtungen hinaus verspricht sie eine größere Widerstandsfähigkeit, Attraktivität für Verbraucher und Vertrauen für Investoren. Da sich die Welt kollektiv auf eine nachhaltigere Zukunft zubewegt, ist die Umsetzung der in der CSDDD verankerten Prinzipien nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein strategischer Imperativ für Unternehmen, die in einer sich verändernden Landschaft erfolgreich sein wollen.

Weitere Artikel

Get in Touch with us

By using this form, you agree with the storage and the handling of your data by this website in accordance with our privacy policy.

* Mandatory field

Request Your Promo Code!

By using this form, you agree with the storage and the handling of your data by this website in accordance with our privacy policy.

* Mandatory field

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und dem Umgang mit Ihren Daten durch diese Website gemäß unserer Datenschutzrichtlinie einverstanden.

* Pflichtfeld

Fordern Sie Ihren Promo Code an!

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und dem Umgang mit Ihren Daten durch diese Website gemäß unserer Datenschutzrichtlinie einverstanden.

* Pflichtfeld