Die Synergie zwischen dem LkSG und der EU-CSDDD

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Als Mitglied der Europäischen Union hat Deutschland eine bedeutende Rolle bei der Gestaltung vieler Wirtschafts- und Umweltrichtlinien gespielt. Dieser Einfluss war schon in der Vergangenheit beträchtlich, hat aber nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU und dem Einmarsch Russlands in der Ukraine noch mehr an Bedeutung gewonnen. Ein besonderer Bereich, in dem Deutschland seinen Einfluss geltend gemacht hat, ist die Verabschiedung von Gesetzen, die sich auf die ethische Führung von Unternehmen konzentrieren. Ein bemerkenswertes Beispiel ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das nicht nur die Geschäftspraktiken in Deutschland revolutionieren, sondern auch als Modell für ähnliche EU-Richtlinien dienen soll, wie etwa die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (EU-CSDDD).

 

Was ist das LkSG?

Das LkSG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Dieses umfassende Gesetz, das auch als Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bekannt ist, zielt auf die Lieferketten bis zur Produktion oder Erbringung einer Dienstleistung durch Unternehmen in Deutschland ab und stellt sicher, dass diese soziale und ökologische Standards (sog. geschützte Rechtsbereiche) einhalten. Dieses Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen sorgfältig prüfen müssen um sicherzustellen, dass ihre Tätigkeiten und Lieferketten nicht die Umwelt oder die Menschenrechte von Arbeitnehmern, Kindern oder anderen Beteiligten gefährden.

Die Gesetzgeber argumentierten, dass es zwar wichtig sei, robuste Lieferketten aufrechtzuerhalten, die Unternehmen aber auch eine große Verantwortung dafür tragen, dass dies ohne Ausbeutung von Arbeitnehmern oder schwerwiegende Umweltauswirkungen geschehen soll und kann.

 

Was ist die EU-CSDDD?

Die Europäische Union ist dabei, eine eigene Sorgfaltspflichten-Richtlinie für Unternehmen zu entwickeln, die so genannte EU-CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Diese Richtlinie befindet sich noch in der Entwicklungsphase, und es gibt eine anhaltende Debatte darüber, wie sie in den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden soll. Ihr Hauptziel wird darin bestehen, Unternehmen zu verpflichten, ihre Wertschöpfungsketten so zu gestalten, dass diese weder die Menschenrechte verletzen noch schwere Umweltschäden verursachen.

Die EU-CSDDD wurde ursprünglich im Februar 2022 vorgeschlagen und wird nach ihrer Verabschiedung erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Unternehmen in den Mitgliedsstaaten innerhalb der Europäischen Union Geschäfte machen und agieren. Es wird erwartet, dass diese Direktive eine zentrale Rolle bei der Förderung ethischer und nachhaltiger Praktiken innerhalb der EU spielen wird.

 

Wie werden die beiden Gesetze zusammenspielen?

Mit der Schaffung der EU-CSDDD hat sich die EU eindeutig ein Beispiel an der deutschen Regelung genommen. Während das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geschützte Rechtsbereiche definiert und durchaus noch Spielraum für Interpretation und Auslegung enthält (die Aufsichtsbehörde, das BAFA, versucht diese Unschärfen durch die regelmäßige Veröffentlichung sogenannter Handreichungen klarer zu erläutern) beinhaltet, wird der Rahmen und die Inhalte der EU-Richtlinie im Moment erarbeitet.

In Anbetracht der Stellung Deutschlands innerhalb der EU wird die EU-CSDDD wahrscheinlich dazu führen, dass sich die übrigen Mitgliedsländer an Deutschland orientieren. Andernfalls wird die Ausprägung der EU-Richtlinie zu einer Anpassung des deutschen Gesetzes führen. Dies ist nicht nur im Hinblick auf die soziale Gerechtigkeit sondern auch in Blick auf die Wettbewerbsgleichheit in der EU wichtig.

Mit ihren doppelten Initiativen wollen sowohl die EU als auch Deutschland ihre Lieferketten in Schwung bringen, jedoch nicht auf Kosten der Umwelt oder anderer globaler Beteiligter. Indem Unternehmen für ihr Verhalten in Lieferketten haftbar machen, werden die EU und Deutschland ihr internationales Ansehen verbessern und im Idealfall die globalen Beziehungen stärken, auch wenn der Blick auf den Schutz der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt nicht von allen Nationen gleich wertgeschätzt wird.

 

Zusammenfassung

Die EU wird große Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und dem Umweltschutz in Wertschöpfungsketten synergetisch durchzusetzen. Auch wenn die Resilienz und Nachhaltigkeit der Lieferketten in Zukunft von entscheidender Bedeutung sein wird, insbesondere im Falle einer weiteren globalen Katastrophe wie einer Pandemie, wird die EU (unter dem Einfluss des deutschen LkSG) dies nicht auf Kosten der Umwelt und der unabdingbaren Menschenrechte tun. Das ist ein erfrischender Perspektivwechsel, der nicht von allen Nationen und Generationen gleichermaßen geschätzt wird.

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