Der Europäische Rat und das Parlament haben sich auf ein neues Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geeinigt

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Die vorläufige Einigung des Rates und des Parlaments über Teile eines umfassenden Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung legt einen starken Fokus auf zwei entscheidende Aspekte: die Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums und die Eindämmung der Risiken, die mit Drittländern mit hohem Risiko verbunden sind.

Im Hinblick auf das wirtschaftliche Eigentum wird betont, dass Transparenz und Offenlegung von entscheidender Bedeutung sind, um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv zu gestalten. Die Einigung bekräftigt die Notwendigkeit, die tatsächlichen Personen zu identifizieren (wirtschaftlich Berechtigte, oder im englische die Ultimate Beneficial Owners, kurz UBO), die von juristischen Personen profitieren oder sie kontrollieren, und dies transparent zu machen, um mögliche Schlupflöcher zu schließen.

Besonders erfreulich finden wir die klare Festlegung eines Schwellenwert für das wirtschaftliche Eigentum: hier sind in der Einigung 25 % festgelegt. Auch die damit zusammenhängenden Vorschriften für mehrschichtige Eigentums- und Kontrollstrukturen werden ebenfalls präzisiert, damit es nicht länger möglich ist, sich hinter mehreren Schichten der Eigentümerschaft von Unternehmen zu verstecken.

In Bezug auf Risiken aus Drittländern mit hohem Risiko werden Verpflichtete angehalten, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen zu ergreifen, wenn sie Geschäfte mit solchen Ländern tätigen. Dies soll sicherstellen, dass das EU-Finanzsystem nicht durch Schwachstellen in den Anti-Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsvorschriften dieser Länder gefährdet wird.

Die Einigung betont die Bedeutung einer risikobasierten Herangehensweise und ermöglicht den Mitgliedstaaten sowie den Verpflichteten, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken angemessen zu bewerten und zu bekämpfen. Die Texte werden nun den Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Billigung vorgelegt, bevor sie förmlich angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Klar ist damit, ohne entsprechende digitale Tools (wie z. B. Trustnet.Trade von Cargodian) zur Risikoanalyse von Geschäftspartnern, der Dokumentation der Ergebnisse der Risikoanalyse und getroffenen Risikobewertung unter Einbeziehung der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) und der Risikoländer wird man die neuen Anforderungen nicht erfüllen können.

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