Schlüsselpunkte der Verordnung
Verbot von Zwangsarbeitsprodukten
Der Verkauf, die Einfuhr und die Ausfuhr von Waren, die nachweislich Zwangsarbeit beinhalten, sind innerhalb der EU verboten.
Lieferkettentransparenz
Die Verordnung gilt für alle Unternehmen und entlang der gesamten Lieferkette. Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen und ihre Lieferketten auf mögliche Risiken hin überprüfen.
Behördenbefugnisse und Sanktionen
Behörden der Mitgliedsstaaten und die Kommission können verdächtige Produkte und Lieferketten untersuchen. Verstöße können mit Geldstrafen geahndet werden.
Öffentliche Datenbank
Die Kommission wird eine öffentlich zugängliche Datenbank mit Informationen zu geografischen Gebieten und Wirtschaftszweigen mit hohem Risiko für Zwangsarbeit einrichten.
Meldestelle für Hinweise
Über ein zentrales System können Informationen zu vermuteten Verstößen gemeldet werden.
Die Verordnung soll innerhalb von drei Jahren nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen und ihre Lieferketten überprüfen.
Vorteile der Verordnung
- Stärkung der Menschenrechte in globalen Lieferketten
- Fairer Wettbewerb durch gleiche Standards für alle Unternehmen
- Höhere Transparenz für Verbraucher
Diese Verordnung unterstreicht das Engagement der EU im Kampf gegen moderne Sklaverei und für eine nachhaltige und faire Wirtschaft.