EU-Kommission schlägt umfangreiche Änderungen zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

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Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 ihr erstes „Omnibus-Paket“ vorgestellt, das weitreichende Änderungen an zentralen Richtlinien und Verordnungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsieht. Ziel des Pakets ist es, die Berichtspflichten für Unternehmen zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Wesentliche Änderungen der CSRD

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Der neue Vorschlag sieht vor, dass nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und entweder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro den strengen Nachhaltigkeitsberichtspflichten unterliegen sollen. Diese Änderung würde etwa 80% der bisher betroffenen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausnehmen.

Für Unternehmen, die nicht mehr unter die CSRD fallen, soll ein freiwilliger Berichtsstandard erarbeitet werden, der auf den Voluntary SME Standards (VSME-Standards) der EFRAG basiert.

Weitere Anpassungen im Nachhaltigkeitsrahmen der EU

Neben der CSRD umfasst das Omnibus-Paket auch Änderungsvorschläge für andere zentrale Regelungen des EU-Nachhaltigkeitsrahmens:

  1. Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Die Umsetzung für große Unternehmen soll bis 2028 verschoben werden.
  2. EU-Taxonomie-Verordnung: Nur noch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro sollen verpflichtet sein, über ihre Taxonomie-Konformität zu berichten.
  3. Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Ein Schwellenwert von 50 Tonnen Nettomasse pro Importeur jährlich soll eingeführt werden, wodurch 90% der Importeure von der Regelung ausgenommen würden.

Vereinfachung der Berichterstattung

Die Kommission plant, die Berichtspflichten für alle Unternehmen um 25% und für KMU um 35% zu reduzieren. Zudem sollen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vereinfacht und die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte verringert werden. Branchenspezifische Standards sollen nicht mehr eingeführt werden.

Zeitliche Verschiebungen und Kosteneinsparungen

Für Unternehmen der „zweiten Welle“, die bisher ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig gewesen wären, soll die erstmalige Berichtspflicht um zwei Jahre verschoben werden. Die Kommission schätzt, dass die Reformen zu jährlichen Kosteneinsparungen von rund 6,4 Milliarden Euro für Unternehmen führen werden, wovon 4,4 Milliarden Euro allein auf die Überarbeitung der CSRD entfallen.

In Summe

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren, ohne die Nachhaltigkeitsziele der EU zu gefährden. Die Reformen müssen nun vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft und verabschiedet werden, bevor sie in Kraft treten können.

Für deutsche Unternehmen bedeutet dies, dass das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der CSRD voraussichtlich von der neuen Bundesregierung komplett überarbeitet werden muss. Die Verzögerung bei der Umsetzung und die geplanten Änderungen führen zu Unsicherheiten für Unternehmen, bieten aber auch die Chance, sich besser auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

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