Im Kontext dieses Artikels werden die Begriffe Klimatransitionsplan, Klimaschutzplan, Klimaplan, Klimatransformationsplan und Climate Transition Plan gleichbedeutend verwendet und beziehen sich auf den in der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) geforderten Climate Transition Plan. Diese Begriffsvielfalt spiegelt die noch nicht vollständig standardisierte Terminologie in der deutschen Fachsprache wider.
Der Klimatransitionsplan im Rahmen der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) wird entscheidend sein, um Unternehmen mit den globalen Klimazielen und den Nachhaltigkeitszielen der EU in Einklang zu bringen. Dieser Plan sollte unter anderem klare zeitgebundene Emissionsreduktionsziele, eine Reihe von Dekarbonisierungshebeln, detaillierte Investitionsstrategien und solide Governance-Mechanismen umfassen. Er verdeutlicht auch, dass konkrete Maßnahmen und kontinuierliche Rechenschaftspflicht erforderlich sind, die über die bloße Berichterstattung hinausgehen und in die tatsächliche Umsetzung münden. Der Rahmen der CSDDD zielt darauf ab, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft mit realen Emissionsreduktionen voranzutreiben.
Die Kernelemente, die in einem Klimatransitionsplan eines Unternehmens enthalten sein müssen:
- Zeitgebundene Ziele
- Unternehmen sollten verpflichtet werden, zeitlich festgelegte Emissionsreduktionsziele zu setzen, nicht nur klimabezogene Ziele.
- Diese müssen Ziele für 2030 und danach in Fünf-Jahres-Schritten bis 2050 umfassen, um einen validen Pfad für langfristige Emissionsreduktionen im Einklang mit dem Zeitrahmen des Pariser Abkommens aufzuzeigen.
- Die Ziele sollten sich auf absolute Emissionsreduktionen für Scope 1-3 konzentrieren, nicht auf relative Reduktionen, die möglicherweise keine echten Reduktionen darstellen.
- Scope-3-Emissionen sollten für die meisten Unternehmen einbezogen werden, da sie einen großen Prozentsatz der Unternehmensemissionen ausmachen können. Insbesondere Finanzinstitute sollten sicherstellen, dass ihr Plan die finanzierten Emissionen berücksichtigt.
- Diese Quellen untermauern Ziele, die durch solide wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt werden und mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C übereinstimmen, gemäß den jüngsten Empfehlungen renommierter wissenschaftlicher Gremien wie dem Weltklimarat (IPCC) und dem Europäischen Wissenschaftlichen Beirat zum Klimawandel.
- Dekarbonisierungshebel und Schlüsselmaßnahmen
Über die Ziele hinaus muss der Plan die Dekarbonisierungshebel definieren, auf die das Unternehmen einwirken wird. Dies sind die übergreifenden Strategien zur Emissionsreduktion, einschließlich:
- Energieeffizienz: Optimierung von Prozessen und Technologien zur Reduzierung des Energieverbrauchs;
- Elektrifizierung: Übergang zu strombetriebenen Technologien, insbesondere aus erneuerbaren Quellen;
- Brennstoffwechsel: Ersatz von emissionsintensiven Brennstoffen durch emissionsärmere Alternativen;
- Erneuerbare Energien: Verstärkter Einsatz erneuerbarer Energiequellen wie Solar-, Wind- und Wasserkraft;
- Produktänderungen: Änderung des Produktdesigns zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei Produktion, Nutzung und Entsorgung;
- Dekarbonisierung der Lieferkette: Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Reduzierung von Emissionen entlang der Wertschöpfungskette.
Ein solcher Plan sollte auch die Kernmaßnahmen für jeden der Hebel skizzieren und konkrete Schritte beschreiben, die das Unternehmen zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele unternehmen wird. Dies könnte beinhalten:
- Spezifische Investitionen in erneuerbare Energieinfrastruktur.
- Umsetzung von Kreislaufwirtschaftsprinzipien zur Reduzierung von Abfall und Ressourcenverbrauch.
- Entwicklung neuer emissionsarmer Produkte oder Technologien.
- Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Implementierung nachhaltiger Praktiken.
Die CSDDD erwähnt ausdrücklich „Änderungen im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens und die Einführung neuer Technologien“ als Teil der Schlüsselmaßnahmen.
- Investitionen und Finanzierung
Der Plan muss die Investitionen und Finanzierungen, die für die Umsetzung der skizzierten Dekarbonisierungsmaßnahmen vorgesehen sind, klar erläutern und quantifizieren. Die durch den Plan gewährleistete finanzielle Transparenz ermöglicht es den Stakeholdern, das Engagement des Unternehmens und die Machbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zu beurteilen.
- Governance und Aufsicht
Dieser Plan muss die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Überwachung und Durchführung des Klimatransitionsplans klar darlegen. Damit soll die interne Governance und Rechenschaftspflicht auf verschiedenen Ebenen deutlich werden.
- Jährliche Aktualisierung
Die Unternehmen müssen ihre Klimatransitionspläne jährlich aktualisieren. Diese Aktualisierungen sollen die Fortschritte bei den gesetzten Zielen, Änderungen im Plan aufgrund neuer Entwicklungen oder auftretender Herausforderungen sowie eine Neubewertung der für die Umsetzung erforderlichen Investitionen und Finanzierungen beschreiben.
Im Kontext der CSRD
Unternehmen, die bereits der CSRD unterliegen, einschließlich ihrer verpflichtenden klimabezogenen Offenlegungen, gelten als konform mit der CSDDD-Anforderung zur Annahme eines Klimatransitionsplans, wenn ihr bestehender Plan den ESRS E1-Anforderungen entspricht. Die CSDDD geht jedoch weiter, indem sie die tatsächliche Umsetzung und jährliche Fortschrittsberichte des Plans verlangt und konkrete Maßnahmen über die bloße Offenlegung hinaus unterstreicht.
Fokus auf Umsetzung
Planung und Berichterstattung müssen in konkrete Umsetzung übergehen. Der Begriff „annehmen und in Kraft setzen“ deutet auf eine Verpflichtung zu tatsächlichen Maßnahmen im Rahmen des Plans hin. Die jährliche Aktualisierung verstärkt diesen Gedanken der Fokussierung auf Umsetzung und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die tatsächliche Erreichung der festgelegten Ziele.
In Summe
Die Anforderungen an den Klimatransitionsplan gemäß der EU-Lieferkettenrichtlinie gehen über bestehende Berichterstattungsrahmen hinaus. Sie führen eine Verpflichtung zur Umsetzung und kontinuierlichen Überprüfung der Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens ein und treiben damit reale Emissionsreduktionen voran. Die Richtlinie nimmt Unternehmen in die Verantwortung für ihre Rolle bei der Erreichung der EU-Klimaziele und dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft.