Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette in Deutschland

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Lesen Sie unseren neuesten Artikel über das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette in Deutschland (das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG). Und schauen Sie sich Trustnet.Trade® von Cargodian an, unsere innovative Compliance-as-a-Service-Lösung für KMU.

Deutschland hat in jüngster Zeit Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass alle im Land getätigten Geschäfte ethisch einwandfrei sind. Im Oktober 2020 verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur effektiven Bekämpfung der Geldwäsche, um das deutsche Recht mit der Sechsten EU-Geldwäscherichtlinie in Einklang zu bringen.

Im Januar 2023 wird das deutsche Gesetz über die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für alle deutschen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Kraft treten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen auch Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen, die Einhaltung der Vorschriften nachweisen.

Hier erfahren Sie, was das für Ihr Unternehmen und Ihre Bemühungen um die Einhaltung der Vorschriften bedeutet.

Frühere in Deutschland verabschiedete Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche konzentrierten sich auf regulatorische Fragen. Dazu gehörten die Meldepflicht für verdächtige Transaktionen und KYC-Verpflichtungen (Know Your Customer). Die neue Gesetzgebung, die im Einklang mit der 6AMLD steht, legt den Schwerpunkt stärker auf die Kriminalität. Geldwäsche im Sinne des Gesetzentwurfs bezieht sich auf Gewinne, die durch illegale Aktivitäten erzielt wurden, die im deutschen Strafgesetzbuch aufgeführt sind. Der Gesetzentwurf ändert nichts am bestehenden deutschen Geldwäschegesetz (GwG), erleichtert aber die Verfolgung von Geldwäsche erheblich und enthält einen Strafrahmen für diejenigen, die nach dem GwG als „Verpflichtete“ gelten.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zielt darauf ab, die Verwendung von Materialien zu verbieten, die unter unethischen Bedingungen hergestellt werden oder bei ihrer Produktion erhebliche Umweltschäden verursachen. Dazu gehören Produkte, die unter unsicheren Arbeitsbedingungen oder unter Einsatz von Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder unterbezahlter Arbeit hergestellt wurden. Umweltschäden können definiert werden als die Produktion von oder die dauerhafte Verwendung von organischen Schadstoffen welche zu Bodenverunreinigungen, Luftverschmutzung und Lärmbelästigung, Wasserverschmutzung und übermäßiger Wasserverbrauch sowie die Verwendung oder Produktion von Quecksilber und Quecksilberverbindungen führen.

Trustnet.Trade® Compliance-as-a-Service, wurde speziell für die Durchführung von Compliance-Prüfungen im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht zur Prüfung von Geschäftspartnern (Customer Due Diligence, KYB) und dem deutschen Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette entwickelt.

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